FAQ Abstracteinreichung zur Viszeralmedizin 2025
Muss ich zwingend ein Konto anlegen, um ein Abstract einreichen zu können?
Ja, zur Einreichung ist es notwendig, einen Account anzulegen. Accounts der vergangenen Jahre behalten ihre Gültigkeit. Nutzen Sie ggf. die „Passwort Vergessen“-Funktion.
Hier gelangen Sie zur Einreichungsplattform.
Wann ist Einreichungsdeadline?
Sowohl die Abstracts für die DGAV als auch für die DGVS müssen bis spätestens 30. April 2025 eingereicht worden sein.
In welcher Form muss das Abstract eingereicht werden?
Folgende Struktur ist vorgesehen:
Einleitung / Ziele / Methodik / Ergebnis / Schlussfolgerung
Wie viele Zeichen darf das Abstract haben?
Titel: Max. 300 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
Abstract-Text: Max. 2.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
Zusätzlich können max. 3 Tabellen und max. 3 Bilder in das Abstract eingefügt werden (diese zählen nicht in die 2.500 Zeichen mit rein).
Maximaleinstellung bei Bildern: 1000 x 1000 Pixel für Höhe & Breite und max. 5 MB pro Bild
In welcher Sprache können Abstracts eingereicht werden?
Es werden Abstracts in deutscher (bevorzugt) und englischer Sprache akzeptiert. Sollte ein englisches Abstract eingereicht und angenommen werden, kann auch die Präsentation auf Englisch erfolgen.
Kann ich ein Abstract einreichen, das bereits bei einer anderen Veranstaltung in Deutschland vorgestellt wurde?
Abstracts, die bereits bei einer anderen Veranstaltung in Deutschland vorgestellt bzw. veröffentlicht wurden, können nicht eingereicht werden. Abstracts, die bisher nur in Teilen oder nur mit vorläufigen Ergebnissen veröffentlicht wurden, dürfen hingegen eingereicht werden.
Zudem können Abstracts, die im Rahmen der 2025 in Deutschland stattfindenden internationalen Kongresse von UEG und ECCO veröffentlicht bzw. vorgestellt werden/wurden, eingereicht werden.
Kann ich ein Abstract einreichen, das bereits bei einer anderen Veranstaltung außerhalb Deutschlands vorgestellt wurde?
Abstracts, die bereits bei einer anderen Veranstaltung außerhalb Deutschlands vorgestellt bzw. veröffentlicht wurden, können eingereicht werden.
Wer kann ein angenommenes Abstract auf dem Kongress präsentieren?
Das Abstract kann auf dem Kongress nur von einer Person präsentiert werden, die im Abstract als Autor*in genannt ist.
Welche Pflichten hat der/die sog. einreichende*r Autor*in?
Die Kommunikation über das eingereichte Abstract läuft ausschließlich über den/die in den Kontaktdaten gespeicherte*n einreichende*r Autor*in (korrespondierende*r Autor*in). Nur diese*r wird über den Status des Abstracts per E-Mail informiert. Er/Sie ist dafür zuständig, gegebenenfalls andere Co-Autor*innen über den Abstract-Status zu informieren.
Was muss beim Einsatz von KI bei der Abstracterstellung beachtet werden?
Es können nur Abstracts akzeptiert werden, die den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis entsprechen und valide Ergebnisse enthalten.
Der Einsatz von KI im Designprozess des Abstracts ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Um Transparenz zu gewährleisten, muss dies bei der Abstracteinreichung angegeben werden.
Welche Bestätigungen muss ich vor dem ABSENDEN abgeben?
- Der Inhalt des Abstracts kann nach dem Absenden nicht mehr verändert werden. Das Abstract kann in dieser Form publiziert werden.
- Sie stimmen der elektronischen Publikation des Abstracts in der Zeitschrift für Gastroenterologie (ZfG), auf www.viszeralmedizin.com und in der Viszeralmedizin-App zu. Damit geben Sie auch Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung aller im Abstract enthaltenen Abbildungen.
- Nur der/die einreichende Autor*in (korrespondierende*r Autor*in) wird über den Status des Abstracts per E-Mail informiert.
- Das Abstract wurde noch nicht bei einem Kongress einer nationalen Fachgesellschaft oder Vereinigung vorgestellt.
Ich habe keine Bestätigungsmail nach der Einreichung erhalten. Woran kann das liegen?
Manchmal kann es etwas dauern, bis E-Mails zugestellt werden. Überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner.
Sollten Sie innerhalb der nächsten Stunde nach der Einreichung keine E-Mail erhalten, wenden Sie sich bitte an das Kongresssekretariat: kongress@dgvs.de
Wie kann ein bereits eingereichtes Abstract zurückgezogen werden?
Bis zur Einreichungsdeadline (30. April 2025) können die Abstracts von den Autor*innen selbst über den bestehenden Account zurückgezogen werden. Nach Einreichungsdeadline ist dies nur durch E-Mail an kongress@dgvs.de möglich.
Wie verläuft der Auswahlprozess?
Die Abstractgutachter*innen der DGVS und DGAV bewerten die eingereichten Abstracts. Der/Die einreichende Autor*in wird im Juni 2025 über Annahme oder Ablehnung des Abstracts per E-Mail informiert. Im Falle der Annahme des Abstracts wird zudem der Zeitpunkt der Präsentation mitgeteilt.
Mein Abstract ist angenommen. Und jetzt?
Die E-Mail über die Annahme des Abstracts enthält Informationen zu Tag, Uhrzeit und Länge der Abstract-Präsentation. Als Referierende*r ist der/die sog. „Präsentierende Autor*in“ vorgesehen. Die Präsentation gilt automatisch als zugesagt und muss nicht bestätigt werden. Absagen senden Sie bitte unter Angabe der Abstract-Nummer frühzeitig an kongress@dgvs.de.
Bitte beachten Sie, dass mit der Annahme des Abstracts keine automatische Anmeldung für den Kongress erfolgt. Auch als Präsentierende/r Autor*in müssen Sie sich selbstständig zum Kongress anmelden. Sofern keine aktive Mitgliedschaft bei der DGVS oder der DGAV besteht, fällt dafür die normale Registrierungsgebühr für den Kongress an.
Alle angenommenen Abstracts werden in der Augustausgabe der Zeitschrift für Gastroenterologie elektronisch publiziert.
Welche Kategorien gibt es für die Abstract-Einreichung?
DGVS
- Ösophagus, Magen & Darm
- Pankreas
- Leber & Galle
- Gastrointestinale Onkologie
- Ernährung, Neurogastroentrologie & Stoffwechsel
- Infektiologie & Intensivmedizin
- Endoskopie
- Ultraschall & Endosonografie
- Klinische Praxis & Versorgungsforschung
DGAV
- Ösophagus und Magen
- Dünndarm, Dickdarm, Proktologie
- Pankreas
- Leber und Galle
- Viszeralonkologie
- Endokrine und metabolische Chirurgie
- Perioperatives Management
- Ökonomie, Nachhaltigkeit
- Endoskopie, Ultraschall
- Minimal invasive Chirurgie
- Hernien
- Klinische Praxis, Versorgungsforschung
- Infektiologie, Intensivmedizin
- Sonstiges