FAQ Abstracteinreichung zur Viszeralmedizin 2025

Muss ich mir zwingend ein Konto anlegen, um ein Abstract einreichen zu können?
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Ja, zur Einreichung ist es notwendig, einen Account anzulegen. Dies ist ab dem 01.01.2025 möglich. Accounts der vergangenen Jahre behalten ihre Gültigkeit. Nutzen Sie ggf. die „Passwort Vergessen“-Funktion.

In welcher Form muss das Abstract eingereicht werden?
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Folgende Struktur ist vorgesehen:
Einleitung / Ziele / Methodik / Ergebnis / Schlussfolgerung

Wie viele Zeichen darf das Abstract haben?
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Titel: Max. 300 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
Abstract-Text: Max. 2.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen)

Zusätzlich können max. 3 Tabellen und max. 3 Bilder in das Abstract eingefügt werden (Diese zählen nicht in die 2.500 Zeichen mit rein)

In welcher Sprache können Abstracts eingereicht werden?
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Es werden Abstracts in deutscher (bevorzugt) und englischer Sprache akzeptiert. Sollte ein englisches Abstract eingereicht und angenommen werden, kann auch der Kurzvortrag in Englisch abgehalten werden.

Kann ich ein Abstract einreichen, das bereits bei einer anderen Veranstaltung in Deutschland vorgestellt wurde?
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Abstracts, die bereits bei einer anderen Veranstaltung in Deutschland vorgestellt bzw. veröffentlicht wurden, können nicht eingereicht werden. Abstracts, die bisher nur in Teilen oder nur mit vorläufigen Ergebnissen veröffentlicht wurden, dürfen hingegen eingereicht werden.

Kann ich ein Abstract einreichen, das bereits bei einer anderen Veranstaltung außerhalb Deutschlands vorgestellt wurde?
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Abstracts, die bereits bei einer anderen Veranstaltung außerhalb Deutschlands vorgestellt bzw. veröffentlicht wurden, können eingereicht werden.

Wann ist Einreichungsdeadline?
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Sowohl die Abstracts für die DGAV als auch für die DGVS müssen bis spätestens 30. April 2025 eingereicht worden sein.

Welche Pflichten hat der/die sog. korrespondierende Autor*in?
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Die Kommunikation über das eingereichte Abstract läuft ausschließlich über den/die in den Kontaktdaten gespeicherte*n Autor*in (korrespondierende*r Autor*in). Nur diese*r wird über den Status des Abstracts per E-Mail informiert. Er/Sie ist dafür zuständig, gegebenenfalls andere Co-Autor*innen über den Abstract-Status zu informieren.

Welche Bestätigungen muss ich vor dem ABSENDEN abgeben?
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  • Das Einverständnis zur elektronischen Publikation ist für die Einreichung notwendig
  • Der Inhalt des Abstracts kann nach dem ABSENDEN nicht mehr verändert werden. Das Abstract kann in dieser Form publiziert werden
  • Nur der/die einreichende Autor*in (korrespondierende*r Autor*in) wird über den Status des Abstracts per E-Mail informiert
  • Das Abstract wurde noch nicht bei einem anderen Kongress in Deutschland vorgestellt
Ich habe keine Bestätigungsmail nach der Einreichung erhalten. Woran kann das liegen?
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Manchmal kann es etwas dauern, bis E-Mails zugestellt werden. Sollten Sie innerhalb der nächsten Stunde keine E-Mail erhalten, überprüfen Sie bitte die korrekte Schreibweise der Adresse und gegebenenfalls Ihren Spamfilter.

Wie kann ein bereits eingereichtes Abstract zurückgezogen werden?
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Bis zur Einreichungsdeadline können die Abstracts von den Autor*innen selbst über den bestehenden Account zurückgezogen werden. Nach Einreichungsdeadline ist dies nur durch E-Mail an kongress@dgvs.de möglich.

Wie verläuft der Auswahlprozess?
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Die Abstractgutachter*innen der DGVS und DGAV bewerten die eingereichten Abstracts. Nach abgeschlossener Bewertung entscheidet das Kongressteam über Annahme als Freier Vortrag, Annahme als Freier Kurzvortrag oder Ablehnung. Die Autor*innen werden (über den/die korrespondierende*n Autor*in) über die Entscheidung im Lauf des Juni 2025 benachrichtigt.

Mein Abstract ist angenommen. Und jetzt?
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n der E-Mail über die Annahme des Abstracts sind Informationen zu Sitzung, Tag, Uhrzeit und Länge des Vortrags enthalten. Als Referierende*r ist der/die sog. „Präsentierende Autor*in“ vorgesehen. Der Vortrag gilt automatisch als zugesagt und muss nicht bestätigt werden. Vortrags-Absagen bitte unter kongress@dgvs.de unter Angabe der Abstractnummer.

Bitte beachten Sie, dass mit der Zusage keine automatische Anmeldung für den Kongress erfolgt. Auch als Präsentierende/r Autor*in müssen Sie sich selbstständig zum Kongress anmelden. Sofern keine aktive Mitgliedschaft bei der DGVS oder der DGAV besteht, fällt dafür die normale Registrierungsgebühr für den Kongress an.

Alle angenommenen Abstracts werden in der Septemberausgabe der Zeitschrift für Gastroenterologie elektronisch publiziert.

Welche Kategorien gibt es?

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