FAQ Abstracts zur Viszeralmedizin 2025

Die wichtigsten Fragen und Antworten nach der Einreichungsfrist.

Wie verläuft der Auswahlprozess?
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Die Abstractgutachter*innen der DGVS und DGAV bewerten die eingereichten Abstracts. Nach abgeschlossener Bewertung entscheidet das Kongressteam über Annahme als Freier Vortrag, Annahme als Freier Kurzvortrag oder Ablehnung. Der/Die einreichende Autor*in wird im Laufe des Juni 2025 über Annahme oder Ablehnung des Abstracts per E-Mail informiert. Im Falle der Annahme des Abstracts wird zudem der Zeitpunkt der Präsentation mitgeteilt.

Welche Pflichten hat der/die sog. einreichende*r Autor*in?
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Die Kommunikation über das eingereichte Abstract läuft ausschließlich über den/die in den Kontaktdaten gespeicherte*n Autor*in (einreichende*r Autor*in). Nur diese*r wird über den Status des Abstracts per E-Mail informiert. Er/Sie ist dafür zuständig, gegebenenfalls andere Co-Autor*innen über den Abstract-Status zu informieren.

Mein Abstract ist angenommen. Und jetzt?
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Die E-Mail über die Annahme des Abstracts enthält Informationen zu Tag, Uhrzeit und Länge der Abstract-Präsentation. Als Referierende*r ist der/die sog. „Präsentierende Autor*in“ vorgesehen. Die Präsentation gilt automatisch als zugesagt und muss nicht bestätigt werden. Vortragsabsagen senden Sie bitte unter Angabe der Abstractnummer frühzeitig an kongress@dgvs.de.

Bitte beachten Sie, dass mit der Zusage keine automatische Anmeldung für den Kongress erfolgt. Auch als präsentierende/r Autor*in müssen Sie sich selbstständig zum Kongress anmelden. Sofern keine aktive Mitgliedschaft bei der DGVS oder der DGAV besteht, fällt dafür die normale Registrierungsgebühr für den Kongress an.

Wo werden die angenommenen Abstracts publiziert?
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Alle angenommenen Abstracts werden in der Augustausgabe der Zeitschrift für Gastroenterologie (ZfG) elektronisch publiziert.

Wer kann ein angenommenes Abstract auf dem Kongress präsentieren?
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Das Abstract kann auf dem Kongress nur von einer Person präsentiert werden, die im Abstract als Autor*in genannt ist.

Wie kann ein angenommenes Abstract zurückgezogen werden?
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Nach Einreichungsdeadline kann ein angenommenes Abstract nur durch eine E-Mail an kongress@dgvs.de zurückgezogen werden.

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