Informationen für Abstract-Präsentierende

Sie präsentieren Ihr Abstract auf der Viszeralmedizin 2026? Hier finden Sie alle wichtigen Richtlinien und Hinweise für Ihren Kurzvortrag (KV) bzw. Ihren Freien Vortrag (FV).

Allgemeine Hinweise

Kongressregistrierung
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Als präsentierende Autorin bzw. präsentierender Autor halten Sie den Vortrag zu Ihrem Abstract. Eine zusätzliche Bestätigung ist nicht erforderlich – Ihre Teilnahme gilt automatisch als zugesagt.

Bitte beachten Sie: Mit der Annahme des Abstracts sind Sie nicht automatisch für den Kongress registriert – die Registrierung müssen Sie selbst vornehmen.

Als DGVS bzw. DGAV Mitglied ist die Kongressregistrierung kostenlos, alle anderen Teilnehmenden zahlen die Kongressgebühren.

Zur Kongressregistrierung

Vortragsabsagen
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Vortragsabsagen senden Sie bitte unter Angabe der Abstractnummer bis 10. Juli 2026 an kongress@dgvs.de

Veröffentlichung der Abstracts
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Alle angenommenen Abstracts werden in der Augustausgabe der Zeitschrift für Gastroenterologie (ZfG) elektronisch publiziert.

Zudem werden die Abstracts auf der Kongresswebseite und in der Kongressapp veröffentlicht.

Wenn Sie Ihr Abstract zurückziehen wollen, senden Sie bitte bis spätestens 10. Juli 2026 eine E-Mail an kongress@dgvs.de

 

Ihr Vortrag

Rede- und Diskussionszeit
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Informationen zu Tag, Uhrzeit und Länge Ihres Vortrags entnehmen Sie bitte der Benachrichtigung, die Sie am 26. Juni 2026 per E-Mail erhalten.

Das Kurzvortragsprogramm finden Sie in Kürze auch auf der Kongresswebseite.

Sprache
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Der Kongress findet auf Deutsch statt. Sollte ein englisches Abstract angenommen worden sein, kann auch die Präsentation auf Englisch erfolgen, sollte der/die Präsentierende nicht deutsche*r Muttersprachler*in sein.

Darlegung von Interessenskonflikten / PowerPoint-Vorlage
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Interessenskonflikte müssen auf der ersten Folie Ihrer Präsentation offengelegt werden. Anbei finden Sie eine Vorlage für Ihren Vortrag.

  • Auf Folie 1 finden Sie eine Vorlage zur Darlegung von Interessenskonflikten.
  • Auf Folie 2 finden Sie eine Designvorlage für Ihre Präsentation.
Download
Besondere Vorgaben für die Gliederung von Kurzvorträgen (KV)
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Verwenden Sie maximal 7 Folien (einschließlich Titelfolie & Interessenskonflikt Folie) für Ihren Kurzvortrag (KV).

Pro untenstehendem Punkt ist eine PowerPoint-Folie zulässig, zusätzlich ist für Ergebnis oder Methodik eine weitere Folie möglich.

Gliedern Sie Ihren Kurzvortrag (KV) bitte in:

  1. Thema, Autor*innen & Interessenkonflikt
  2. Einleitung
  3. Methodik
  4. Ergebnis
  5. Schlussfolgerung

 

Technische Hinweise für Ihre Präsentation

Einreichung Ihrer Präsentation in der Medienannahme vor Ort
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Ihre Präsentation reichen Sie bitte mindestens 1 Stunde vor Beginn Ihrer Sitzung in der Medienannahme im Congress Center Hamburg ein. Nutzen Sie hierfür einen USB-Stick, eine USB-Festplatte oder eine gängige Speicherkarte.

Eine Einreichung vorab per E-Mail ist nicht vorgesehen.

Ihr eigener Laptop kann in den Vortragssälen nicht angeschlossen werden.

Technische Vortrags-Vorbereitung
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Präsentationssoftware & Betriebssystem
Die bevorzugte Präsentationssoftware für den Kongress ist Microsoft PowerPoint® für Windows. Die modernen und leistungsfähigen Annahme- und Vortragsrechner sind mit Microsoft Windows 11® ausgestattet und unterstützen alle gängigen PowerPoint-Formate bis einschließlich Version 2024. Alternativ können Präsentationen als PDF-Dokumente abgegeben werden. Weitere Formate werden unterstützt, sofern sie standardmäßig unter Windows darstellbar sind.

Seitenverhältnis
Bitte legen Sie Ihre Präsentationen im Seitenformat 16:9 an. Präsentationen in anderen Seitenverhältnissen werden zwar ohne Einschränkungen angenommen, nutzen jedoch nicht die komplette Projektionsfläche aus.

Videos & Mediendateien
Wenn Sie während Ihres Vortrags Videos zeigen möchten, stellen Sie bitte sicher, dass alle benötigten Mediendateien vorliegen – entweder direkt in die .pptx-Datei eingebettet oder als separate Datei im selben Ordner.

  • Empfohlene Video-Codecs: H.264, MPEG-2, MPEG-4, Windows Media
  • Empfohlene Container-Formate: MP4, MPG, MKV, WMV, MOV, AVI
  • Hinweis: Sollten Sie noch das alte .ppt-Format oder PowerPoint-Versionen vor 2010 nutzen, müssen Videos zwingend separat im selben Verzeichnis wie die Präsentation abgegeben werden.

Schriftarten (Fonts)
Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit Standard-Windows-Schriftarten. Falls Sie spezielle Schriftarten nutzen, betten Sie diese bitte beim Speichern unbedingt vollständig in die Datei ein (in PowerPoint unter: Datei Optionen Speichern „Schriftarten in der Datei einbetten“ mit der Option „Alle Zeichen einbetten“). Sollte dies nicht möglich sein, legen Sie die Schriftartendateien bitte gesondert bei.

Wichtiger Hinweis für MacOS-Nutzer
Alle eingereichten Dateien müssen auf einem Windows-System lauffähig sein. Dies gilt ausdrücklich auch für Präsentationen, die mit PowerPoint® für MacOS erstellt wurden.

  • Verzichten Sie bitte auf Mac-spezifische Animationen, da diese unter Windows häufig zu Kompatibilitätsproblemen führen.
  • Nutzen Sie für eingebundene Bilder die Formate .png oder .jpg
Ihr Kontakt für Fragen zur Technik bei Sitzungen vor Ort im Congress Center Hamburg
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Jörg Weber
LUXAV Audiovisuelle Kommunikation GmbH
Am Feldrain 1-3, 34253 Lohfelden

j.weber@luxav.de

Weitere Informationen

Allgemeine Vereinbarung für Abstract-Präsentierende
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Präambel
Mit dieser Vereinbarung sollen im Sinne einer größtmöglichen Transparenz die Bedingungen zur Teilnahme von Angehörigen der Fachkreise (alle Angehörigen medizinischer, zahnmedizinischer, pharmazeutischer oder sonstiger Heilberufe und sämtliche andere Personen) geregelt werden, die als Referierende und/oder Vorsitzende an einer Sitzung teilnehmen sowie den Prinzipien (Trennungs-, Transparenz-, Äquivalenz-, Dokumentationsprinzip) Rechnung tragen.

Pflichten von Abstract-Präsentierenden
Die Abstract-Präsentierenden verpflichten sich zur Erstellung und termingerechten Präsentation eines PowerPoint-Vortrags und Beachtung aller geltender Copyright-Vorschriften und gestatten die Ankündigung des jeweiligen Vortrags inkl. Namen und Ort der Autor*innen in den entsprechenden Programmhinweisen der Veranstaltung (analog/digital).

Informationen zur Sitzungsaufzeichnung und On-demand-Verfügbarkeit
Ausgewählte Sitzungen des Präsenzteils der Viszeralmedizin 2026 werden für die Mediathek aufgezeichnet und sind für registrierte Nutzer*innen verfügbar. Wenn Sie für einen Freien Vortrag (FV) in einer Sitzung des wissenschaftlichen Hauptprogramm vorgesehen sind, kann dieser somit aufgezeichnet und veröffentlicht werden.

Um die Online-Verwertung zu verwirklichen, bitten wir Sie, uns hierzu ein einfaches Nutzungsrecht an Ihrem Vortrag einzuräumen. Selbstverständlich können Sie weiterhin Ihren Vortrag wiederholen oder sonstig verwerten. Sollten Sie Einwände gegen die Aufzeichnung bzw. anschließende Online-Nutzung haben, möchten wir Sie bitten, uns diese bis spätestens zum 8. September 2026 mitzuteilen an: kongress@dgvs.de

Bitte beachten Sie bei Ihrem Vortrag, dass Sie weder Persönlichkeitsrechte noch Urheberrechte verletzen. Verantwortlichkeit und Haftung liegen hierbei ausschließlich bei Ihnen.

Einwilligung zur Nutzung von Fotoaufnahmen
Im Rahmen des Kongresses werden Foto- und Filmaufnahmen gemacht. Mit der Teilnahme gestatten Sie uns, im Rahmen der Veranstaltung selbst oder durch Dritte Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen zu erstellen und inhaltlich, örtlich und zeitlich unbegrenzt in allen audiovisuellen Medien zu verwerten. Auf der Tagung sind Sie damit einverstanden, außer Sie widersprechen in dem Moment der Aufzeichnung.

Allen Teilnehmenden ist der Gebrauch von fotografischen oder sonstigen Aufnahme-Geräten untersagt. Die Löschung oder Zerstörung der mit den entsprechenden Medien gemachten Aufnahmen kann verlangt werden. Die Aufnahme von Vorträgen, Symposien, Workshops, Podiumsdiskussionen usw. in Form von Fotos oder Film-/Tonmitschnitt ist Teilnehmenden aus Datenschutz- sowie Urheberrechtsgründen strikt verboten.

Haftung
Die/Der Abstract-Präsentierende leistet Gewähr dafür, dass die Leistungen mit der berufsüblichen Sorgfalt erbracht und auf der Grundlage des jeweils neuesten Standes der Wissenschaft ausgeführt werden. Die/Der Abstract-Präsentierende haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, die durch Mängel, Verzug oder Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen oder sonstige Pflichtverletzungen entstehen.

Dauer der Vereinbarung
Die Vereinbarung beginnt mit der Benachrichtigung über die Annahme des Abstracts und endet nach Ablauf der Veranstaltung. Beide Parteien können darüber hinaus die Vereinbarung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder einer wesentlichen Verletzung der Vereinbarung des jeweils anderen fristlos kündigen.

Datenschutz
Die/Der Abstract-Präsentierende hat die Datenschutzerklärung zur Veranstaltung zur Kenntnis genommen und willigt ein, dass die von ihr/ihm angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Ihre/Seine Daten werden dabei streng zweckgebunden gespeichert und verwendet.

Zustimmung des Dienstherrn (wenn erforderlich)
Sofern Abstract-Präsentierende als Fachkreisangehörige in einer medizinischen Einrichtung angestellt oder Amtsträger sind, holt diese/dieser eigenständig die Zustimmung ihres/seines Dienstherrn ein und bestätigt, dass die Durchführung der Tätigkeit als Abstract-Präsentierende*r nicht gegen gesetzliche oder sonstige interne Vorschriften des Anstellungsvertrages verstößt und die Teilnahme an dem Kongress keine Verletzung ihrer/seiner Dienstpflicht darstellt.

Der Kongress wird v.a. von pharmazeutischen / medizintechnischen Unternehmen unterstützt, wobei die Sponsoren keinen Einfluss auf die Gestaltung des wissenschaftlichen Programms haben. Industriesymposien sind deutlich gekennzeichnet.

Sonstige Bestimmungen
Die Parteien bestätigen, dass mit dem Abschluss dieser Vereinbarung keinerlei Einfluss auf Umsatzgeschäfte, insbesondere Beschaffungsvorgänge/ Preisgestaltungen der/des Abstract-Präsentierenden genommen wird und auch keinerlei diesbezügliche Erwartungen bestehen.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke in der Vereinbarung.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

 

Kontakt

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Kongresssekretariat wenden:

E-Mail: kongress@dgvs.de
Tel.: 030. 31 98 31 5000